Schicht- und Nachtarbeit: Gefahren erkennen und vorbeugen

Schicht- und Nachtarbeit scheinen immer beliebtere Formen der Arbeitsgestaltung zu werden, so nimmt sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Erwerbstätigen im Schicht- und Nachtdienst stetig zu. Beide Formen der Arbeitsgestaltung haben vielseitige Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und damit auf die Dynamik der betroffenen Betriebe. Dazu gehören neben dem Abfall von Leistungsbereitschaft, Produktivität und Konzentration der Beschäftigten auch die Zunahme des Unfallsrisikos, besonders während der Nachtschicht. Aus diesem Grund wird sich in der Arbeits- und Betriebsmedizin immer mehr mit diesem Thema beschäftigt.

 

Medizinische, soziale und wirtschaftliche Folgen der Arbeit im Schicht- und Nachtdienst

Die Körperfunktionen unterliegen einem tagesperiodischen Wechsel, dem sogenannten endogenen Rhythmus. Dieser ist zuständig für die Leistungsbereitschaft am Tage in der ergotropen Phase und die Erholungsbereitschaft in der Nacht. Der endogene Rhythmus wird durch externe Faktoren wie Schwankungen der Temperatur, soziale Kontakte, Bewusstsein der Uhrzeit, Mahlzeiten und Lichteinfall determiniert.

Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der physiologischen Auswirkungen von Schicht- und Nachtarbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten spielt das Hormon Melatonin, das den Tag-Nacht-Rhythmus des menschlichen Körpers steuert. Die Produktion des schlaffördernden Hormons wird durch Licht gehemmt, sodass am Tage im Regelfall ein niedriger Melatoninspiegel herrscht. In der Nacht, bei Dunkelheit, wird diese Hemmung aufgehoben und der Melatoninspiegel steigt um das drei- bis zwölffache an, mit einem je nach Jahreszeit variierenden Höhepunkt um etwa drei Uhr morgens. Eine erhöhte Konzentration des Hormons, welche nachts natürlicherweise vorliegt, führt zu Müdigkeit und verminderter Konzentration. Aber auch eine zu niedrige Konzentration des Hormons kann die Gesundheit schwerwiegend beeinträchtigen. So kann die Arbeit in Schicht- und Nachtdiensten zu einer eingeschränkten Melatoninproduktion führen, welche Schlafstörungen und eine verminderte Gedächtnisleistung auslöst.

Neben der zuvor beschriebenen biologischen Desynchronisation, dem an den veränderten Arbeitsrhythmus angepassten Körperrhythmus und der daraus resultierenden körperlichen Beanspruchungsfolgen wie Leistungsnachlass, erfolgt auch eine soziale Desynchronisation. Die zeitliche Veränderung in der Lebensweise des Beschäftigten bewirkt eine erschwerte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, sportlichen Betätigungen oder Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung, sowie ein erschwertes Familienleben. Aus dieser Situation können psychosoziale Störungen entstehen, welche sich wiederum negativ auf das Privat- und Erwerbsleben auswirken.

Aus den oben bereits genannten verschobenen physiologischen Faktoren bei einer Arbeit im Schicht- und Nachtdienst ergeben sich allgemeine gesundheitlich relevante Beanspruchungen und somit ein höheres Risiko für bestimmte Krankheiten.

 

 

 

Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Schicht- und Nachtarbeit auf die betroffenen Betriebe belaufen sich hauptsächlich auf die dezimierte Produktivität und das erhöhte Unfallrisiko, das aus diesen Arbeitsformen resultiert. Laut verschiedenen Studien herrscht zwischen 0 und 6 Uhr ein Leistungstief bei Beschäftigten. Die Arbeit während der Nachtschicht ist daher aufgrund geringer Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Aufmerksamkeit von einem erhöhten Unfallrisiko geprägt, eine besonders hohe Gefährdung herrscht hier bei Nachtschichten, die länger als acht Stunden dauern.

 

 

Gestaltung von Schichtarbeit – Handlungsempfehlungen und Möglichkeiten der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Um ungewünschten Auswirkungen der Schicht- und Nachtarbeit auf Ihren Betrieb und Ihre Beschäftigten vorzubeugen und diese zu vermeiden werden in der Betriebsmedizin für die Gestaltung von Schichtarbeit Maßnahmen wie die Begrenzung der Schichtarbeitszeit in einem definierten Zeitraum, einen Zeitausgleich für erhöhte Belastung der Beschäftigten sowie eine ergonomische Arbeitsgestaltung durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen empfohlen. Darüber hinaus bieten sich regelmäßige Vorsorgen und Ernährungsberatung zur individuellen Gesundheitsprävention, ein ergonomischer Schichtplan und die Einführung eingestreuter Nachtschichten, die nicht häufiger als viermal hintereinander erfolgen sollten, an.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Nachtarbeitnehmer nach §6 Abs. 3 ArbZG berechtigt, sich in regelmäßigen Abständen von zunächst nicht weniger als drei Jahren, nach Vollendung des 50. Lebensjahres in Zeitabständen von einem Jahr, arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Zu den arbeitsmedizinischen Verhaltenspräventionen beim Arbeitnehmer gehören Beratung bezüglich Ernährung, Schlaf, Sport, der Konsum von Alkohol und Zigaretten sowie die individuelle Stressbewältigung. Au Seite des Arbeitgebers schließt die Verhältnisprävention eine ergonomische Arbeitsplatz- und Schichtplangestaltung sowie ein ernährungswissenschaftlich sinnvolles Kantinenangebot ein. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich in unserer Funktion als Ihr Betriebsarzt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Wichtige Rechtsvorschriften für Referenzen und weitere Informationsbeschaffung sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Ladenschlussgesetz, die Sozialvorschriften im Straßenverkehr und die Richtlinie 2003/88/EG.

Relevanz für Ihren Betrieb

Laut der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, welche sich als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis ergibt (§§617-619 BGB, §HGB, §3 ArbSchG), muss dieser sicherstellen, dass bei den Beschäftigten durch die Tätigkeiten keine gesundheitlichen Schäden entstehen. Darüber hinaus ist er dazu verpflichtet, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für angemessene arbeitsmedizinische Betreuung seiner Arbeitnehmer zu sorgen (Vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).

Auch der Beschäftigte hat individuell einen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge und eine Versetzung in die Tagesschicht, sofern dies betrieblich möglich und medizinisch attestiert ist. Außerdem hat er ein Recht auf den Zugang zu Weiterbildungen, einen Arbeitszeitausgleich in Form eines Zuschlags auf das Entgelt oder einer angemessenen Zahl freier Tage sowie eine tägliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden, die monatlich nicht überschritten werden darf.

Direkten Einfluss auf die Gestaltung der Schicht- und Nachtarbeit in einem Betrieb hat neben dem Arbeitgeber auch der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG bzw.  § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG kann dieser Einfluss nehmen auf die Einführung von Schichtplänen, die Änderungen der Schichtarbeit und die Ausgestaltung der Arbeitsplätze.

2018-08-13T16:33:13+02:0013.08.2018|Allgemein|

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Prävent GmbH
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