COVID-19: Impfstoffkonzepte und Arbeitsschutzstandard

Einschränkungen, Produktionsausfälle, Umsatzeinbußen … Das Jahr 2020 und die Corona-Pandemie hat den allermeisten Unternehmen viel abverlangt. Um den Schutz der Beschäftigten angesichts der auf hohem Niveau stagnierenden Ansteckungszahlen zu verbessern, mussten auf Basis der im August 2020 erlassenen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel betriebliche Pandemieplanung und Hygienekonzepte an die Gefährdungslage angepasst werden. Die Verordnung konkretisiert die zusätzlichen erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz solange, bis die gem. §5 Abs. 1 S. 1 IfSG vom Bundestag festgestellte „epidemische Lage“ vorüber ist.

Viele Hoffnungen auf betriebliche Normalität ruhen auf der Impfstoffentwicklung und den beginnenden Impfungen über zentrale Stellen.

COVID-19: Impfstofftechnologien

Aktuell wird an mehr als 150 möglichen Impfstoffkandidaten geforscht, die auf ganz unterschiedlichen Ansätzen beruhen. Genutzt werden im Rahmen der Forschung Erfahrungen aus der Entwicklung eines Impfstoffs gegen die seit Jahren bekannten MERS- und SARS-Coronaviren. Allen Ansätzen gemeinsam ist das Grundprinzip, dem Immunsystem Teile (sog. Antigene) des SARS-CoV-2 zu präsentieren und damit eine Immunität gegenüber dem Erreger aufzubauen. Vielversprechend erscheinen dabei vor allem mRNA sowie Vektorimpfstoffe. Sie unterscheiden sich in der Art der genetischen Information und darin, wie diese in die Zellen gelangt.

Imfpstoffe gegen das Coronavirus und Arbeitsschutzstandards

mRNA-Impfstoffe

Diese Impfstoffe, zu denen auch der mit der Bezeichnung BNT162b2 von Biontech / Pfizer zählt, enthalten Erbinformationen des SARS-CoV-2-Virus in Form von messenger RNA, die auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Nach der Impfung wird die RNA von einigen wenigen menschlichen Körperzellen aufgenommen, ausgelesen und in Protein übersetzt (translatiert) – ein Prozess, der in den Körperzellen auch mit der zelleigenen mRNA abläuft. Die Zellen nutzen die RNA somit als Vorlage, um das Virusprotein selbst zu produzieren. Als Antigen des Immunsystems regt es den Organismus dazu an, Antikörper gegen SARS CoV-2 zu bilden (humorale Immunantwort). Da nur ein Bestandteil des Virus gebildet wird, ist ausgeschlossen, dass auf diesem Weg komplette vermehrungsfähige Viren entstehen können.

Vorteil der mRNA-basierten Impfstoffe ist, dass prinzipiell in wenigen Wochen eine große Anzahl von Impfdosen hergestellt werden kann. Allerdings müssen sie bei sehr niedrigen Temperaturen von -20 bis -80 Grad transportiert und gelagert werden, was eine logistische Herausforderung bedeutet.

Vektor-Impfstoffe

Vektor-Impfstoffe bestehen aus für den Menschen harmlosen Erregern, den sog. Vektoren, die in ein oder mehrere Moleküle (Antigene) des Krankheitserregers tragen und als Impfstoff injiziert werden. Dabei wird beispielsweise ein Molekül auf der Virushülle des Vektors gegen ein für den Menschen unbedenkliches Molekül aus der Hülle des Krankheitserregers ausgetauscht. Die Covid-19-Impfstoffkanditaten enthalten ungefährliche und gut untersuchte Trägerviren, in deren Genom ein Gen eingebaut wurde, das den Bauplan für das SARS-CoV-2-Oberflächenprotein (Spikeprotein) enthält. In den Zellen wird die Erbinformation auf dem Gen ausgelesen und in Protein übersetzt. Die Vektorviren sind somit eine Art „Gen-Fähre“ für das Spikeprotein-Gen. Sie dienen dazu, dem Immunsystem das Antigen des Krankheitserregers zu präsentieren und damit eine Immunantwort auszulösen. Ein Beispiel für einen vektorbasierten Impfstoff ist „Ervebo“ gegen Ebola.

Vektorimpfstoffe können vergleichsweise schnell hergestellt werden und bei Temperaturen von 2 bis 8 Grad transportiert und gelagert werden.

Arbeitsschutzstandard auch nach Impfbeginn verpflichtend

Auch nach Beginn der Impfungen gilt für Unternehmen weiterhin, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel eingehalten werden muss. Betriebe, die hier vorgeschlagene technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

Rahmenbedingungen schaffen und einhalten

Ausreichend ist es dabei nicht, Mitarbeiter zu den bekannten Hygieneregeln wie Mindestabstand, Mund-Nasenschutz oder häufigem Händewaschen anzuhalten. Vielmehr müssen im Arbeitsumfeld vom Arbeitgeber auch die Voraussetzungen dafür geschaffen und regelmäßig kontrolliert werden. Dazu gehören u. a. die folgenden Faktoren:

Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen
Bestehende Gefährdungsbeurteilungen sind vor dem Hintergrund der Pandemie zu prüfen und bei Bedarf ggf. zu aktualisieren.

Arbeitsplatzgestaltung
Die Gestaltung von Arbeitsplätzen muss das Einhalten der Abstandsregel ermöglichen. Andernfalls sind technische Maßnahmen wie Abtrennungen o. ä. vorzusehen.

Home-Office
Die Ermöglichung von Home-Office soll die Einhaltung der Abstandsregel unterstützen. Auch hier gelten die Vorschriften des ArbSchG inkl. der  Gefährdungsbeurteilungen.

Arbeitszeit und Pausengestaltung
Durch angepasste Arbeits- sowie Pausenzeiten sollen Kontakte der Beschäftigten untereinander auf ein Minimum reduziert werden.

Lüftung
Um die Konzentration der virenbelasteten Aerosole in der Raumluft zu reduzieren, wird in Büroräumen eine Lüftungsfrequenz von 60 Minuten, in Besprechungsräumen von 20 Minuten mit einer Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen. (vgl. dazu auch die Veröffentlichung der VBG unter weitere Informationen).

Vor allem in mittleren und größeren Betrieben ist eine enge kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmediziner sinnvoll und hilfreich.

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Risikogruppen besonders schützen

Mitarbeiter über 60 Jahre und solche mit Vorerkrankungen gelten im Zusammenhang mit dem Coronavirus als besonders gefährdete Personengruppen. Dementsprechend muss der Arbeitgeber auf solche Beschäftigten besondere Rücksicht nehmen. Dies beinhaltet z. B. eine individuelle Prüfung, ob am Arbeitsplatz besondere Schutzmaßnahmen zu treffen sind, ggf. vorübergehend andere Tätigkeiten zugewiesen werden oder eine Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden kann.

Eine optimale Einschätzung kann hier der Betriebsarzt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt geben.

Unser erster Sicherheitsbrief 2021 zum Thema Corona-Impfstoffe

Diesen Artikel (Sicherheitsbrief 01/21) können Sie sich telefonisch hier auch als PDF-Dokument herunterladen.

Bei Fragen zum Thema Impfschutz oder weiteren Aspekten aus dem Bereich der Betriebsmedizin und des Gesundheitsmanagements, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung.

2021-01-19T13:28:09+01:0019.01.2021|Allgemein, Coronavirus|
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