Arbeitsmedizin: Der Mitarbeiter im Mittelpunkt
Der Arbeitgeber hat in Deutschland sicherzustellen, dass die Beschäftigten durch ihre Tätigkeit keine gesundheitlichen Schäden erleiden und für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Die arbeitsmedizinische Betreuung teilt sich auf in Grundbetreuung, bestehend aus allgemeiner Beratung und Unterstützung, und betriebsspezifische Betreuung, zu der beispielsweise die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen gezählt wird.
Unser Team arbeitet intensiv, flexibel und vertrauensvoll mit Unternehmensleitung, Betriebsrat und Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen. Gern übernehmen wir die komplette betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Bei mehr als zehn Beschäftigten prüfen wir zuvor, welche Leistungen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind. Durch gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgen können wir arbeitsbedingte Erkrankungen verhüten und gesundheitliche Gefahren entweder beseitigen oder zumindest minimieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen der betriebsärztlichen Betreuung
Die arbeitsmedizinische Betreuung wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt und durch viele weitere Vorschriften und Verordnungen definiert. Von besonderer Bedeutung für die Betreuung durch den Betriebsarzt sind die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), in der die meisten arbeitsmedizinischen Vorsorgen geregelt sind.
Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
- Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Information der Mitarbeiter zum Gesundheitsschutz
- Beratung zu Verhältnis- und Verhaltensprävention
- Unterstützung bei der Schaffung einer gesundheitsgerechten Organisation
Betriebsspezifische Betreuung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen
- Mitwirken bei betrieblichen Veränderungen
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)