Betriebliche SARS-CoV-2 Diagnsotik durch die Prävent GmbHDas Coronavirus schränkt weiterhin den regulären Alltag und das Berufsleben in Deutschland stark ein. Ein gutes Konzept und Krisenmanagement sind deshalb von großer Bedeutung, um die Funktionsfähigkeit des Unternehmens und die Sicherheit aller Angestellten zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei der Entwicklung und/oder Überprüfung Ihrer Strategie zum Umgang mit dem Virus.

Sollte sich ein Mitarbeiter eventuell mit dem Coronavirus infizieren, muss diese potenzielle Infektion schnellstmöglich überprüft werden, um eine weitere Verbreitung zu stoppen. Problematisch ist die Tatsache, dass viele Infektionen komplett ohne Symptome verlaufen, jedoch trotzdem eine hohes Ansteckungspotenzial besteht. Ohne Testungen sind solche Infektionen so gut wie nicht festzustellen.

Daher bieten wir eine Betriebliche SARS-CoV-2 Diagnostik an. Diese beinhaltet Abstriche zur Überprüfung einer akuten Infektion sowie Bluttests zur Feststellung von Antikörpern durch eine bereits überstandene Infektion. So können Sie Produktivitätsausfälle vermeiden und für ein sicheres Gefühl am Arbeitsplatz sorgen.

Zusätzlich ist es für alle Arbeitgeber verpflichtend die aktuellen Verordnungen der Landes- und Bundesregierung einzuhalten:

Seit Montag, dem 22. Juni, gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO). In dieser ist geregelt, dass Einreisende aus Corona-Risikogebieten für zwei Wochen in Quarantäne müssen. Die Verordnung besagt detailliert: Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor ihrer Einreise zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne begeben und sich dort für 14 Tagen absondern. Für Einreisende aus den EU-Länder (mit Ausnahme von Schweden) wurde die generelle Quarantänepflicht bereits aufgehoben.

Allerdings zählen zu den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten viele beliebte Urlaubsregionen, wie beispielsweise die Türkei, Ägypten oder viele US-amerikanische Bundesstaaten. Eine aktuelle Einschätzung der Risikogebiete veröffentlich das RKI auf seiner Internetseite.

Durch die Coronaeinreiseverordnung sind viele Arbeitnehmer dazu gezwungen, sich nach Ihrem Urlaub in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Ausnahmen gelten nur für Personengruppen, die beispielsweise durch zwingende dienstliche Gründe reisen müssen.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Quarantänepflicht zu umgehen bzw. abzuwenden. Die Verordnung besagt, dass Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, nicht unter die Verpflichtung zur Quarantäne fallen. Es ist allerdings entscheidend, dass der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland und innerhalb eines EU-Landes vorgenommen wird.

Dieses Vorgehen wird in den meisten Fällen nicht möglich sein, weshalb der Test auch in Deutschland durchgeführt werden kann, solange die Person sich bis zum Erhalt des ärztlichen Zeugnisses in Quarantäne begibt.

Durch die Möglichkeit der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses können Sie, als Arbeitgeber, garantieren, dass Ihre Mitarbeiter schnellstmöglich wieder einsatzbereit sind und vermeiden Produktivitätsausfällen.

Eine weitere Verordnung der Landesregierung NRW betrifft Betriebe der Fleischwirtschaft (CoronaAVFleischwirtschaft). Sie besagt, dass alle Angestellten entsprechender Unternehmen zwei Mal pro Woche getestet werden müssen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht halten zu dürfen. Daher liefern wir Ihnen flexible und individuelle Lösungen, um den entsprechen Vorschriften nachkommen zu können.

Gerne beraten wir Sie bezüglich Betrieblicher SARS-CoV-2 Diagnostik und der Umsetzungen der entsprechenden Verordnungen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Seit Mitte November bieten wir zusätzlich Coronaschnelltests (Antigentests) für Selbstzahler an. Auch am Wochenende haben wir für Sie geöffnet! Mehr Informationen finden Sie unter: www.coronaschnelltest-dortmund.de.

2020-11-23T11:06:33+01:0010.07.2020|Allgemein, Coronavirus|
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