Masern: Die Schutzimpfung als gesetzliche Pflicht
In Deutschland gilt ab dem 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Kita-Kinder, Schüler aber auch bestimmte Erwachsene müssen nachweisen, dass sie über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern verfügen. Der Immunitätsnachweis ist über eine Bescheinigung des Hausarztes, dass eine Masernerkrankung durchlebt wurde, den Impfpass, in dem die Masernschutzimpfung dokumentiert ist oder