Last Minute Risk Analysis (LMRA)

Vom Gesetzgeber ist jedes Unternehmen zu wirksamen Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Dies ist u.a. in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt. Wie wirksam eine Gefährdungsbeurteilung ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob sie vor Ort bekannt ist und für Vorgesetzte und Mitarbeiter eine bindende Haftungsrelevanz hat. Durch einen regelmäßigen Sicherheitsdialog, bei dem die Mitarbeiter in die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen aktiv einbezogen werden und zudem regelmäßige Unterweisungen erhalten, lässt sich dies in der betrieblichen Praxis weitgehend erreichen.

Für Tätigkeiten mit gleichbleibenden Gefährdungssituationen sind die gängigen Gefährdungsbeurteilungen in aller Regel ausreichend. Anders verhält es sich allerdings bei Arbeiten, die besonderen Gefährdungen unterliegen oder solchen mit wechselnden Gefährdungssituationen. Beispiele hierfür sind Montage-, Instandhaltungs- oder Bauarbeiten sowie Aufträge, bei denen Mitarbeiter mehrerer Unternehmen in einem Arbeitsbereich tätig sind. In solchen Fällen empfiehlt es sich dringend, vor Ort und abhängig von der Situation eine kurze zusätzliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Ein geeignetes Werkzeug, das sich in der Praxis bewährt hat, stellt die Last Minute Risk Analysis (auch bekannt als Last Minute Risk Assessment – LMRA) dar. Für Unternehmen, die den SCC-Standard* anwenden, ist LMRA seit 2011 Pflicht. Im Zusammenhang mit Auf- oder Ausbau eines Arbeitsschutzmanagements sollte allerdings jedes Unternehmen prüfen, ob die LMRA erforderlich ist

Ein kurzer Check vor Aufnahme der Tätigkeit ist die letzte Chance, Risiken zu erkennen, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und sich eventuellen Restrisiken bewusst zu werden.

Ziele einer LMRA

LMRA ist ein Instrument, um das Bewusstsein zur Risikobewertung und Risikominderung zu erhöhen, wobei der Fokus auf „Gefahr am Arbeitsplatz“ liegt. Ziel ist, dass alle (potenziellen) Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltgefahren am Arbeitsplatz von den dort beschäftigten Mitarbeitern identifiziert werden, um damit Unfälle zu verhindern.

  • Strukturierte Auseinandersetzung mit den vor Ort vorhandenen oder zu erwartenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltrisiken als betriebliche Routine
  • Reduzierung des Gefährdungspotenzial
  • Erhöhung des Bewusstseins der Mitarbeiter zur Risikobewertung und –minderung
  • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter
  • Verbesserung der Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilungen

Die LMRA ist als proaktives Werkzeug zu verstehen. Sie konzentriert sich auf unsichere Zustände oder Situationen, in denen noch kein Unfall passiert ist.

Erkennen, bewerten, richtig handeln
Es empfiehlt sich, für die LMRA standardisierten Vorlagen(z. B. in Form von Checklisten, Karten oder Formblättern) zu nutzen, in denen mögliche mit der jeweiligen Tätigkeit verbundene Gefahren aufgelistet sind. Damit soll der Mitarbeiter mögliche Gefährdungen erkennen, sie bewerten bzw. vermeiden und so seine Arbeit sicher erledigen können.

Gefahren erkennen

Der Mitarbeiter soll die Gefahr, die mit der Tätigkeit verbunden ist, einschätzen und sich vor Augen führen, was schiefgehen bzw. im schlimmsten Fall passieren kann.

  • Beispiel Umwelteinflüsse: Lärm / Strahlung, Verätzung, schlechte Sicht
  • Beispiel Stürze: ausrutschen / stolpern, Sturz aus Höhe

Gefahren bewerten

Der Mitarbeiter soll jede erkannte Gefahr bewerten und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen.

  • Habe ich die richtige Ausbildung und das Wissen, um die Aufgabe sicher auszuführen?
  • Sind die Werkzeuge, Maschinen sowie die Schutzausrüstung (PSA) geprüft und für die Tätigkeit geeignet?

Aufgabe sicher erledigen

Der Mitarbeiter soll dafür Sorge tragen, dass er seine Arbeit sicher erledigen kann, zum Beispiel durch die Befolgung von schriftlichen Arbeitsanweisungen oder dem Einfordern von Hilfe.

Die Umsetzung einer LMRA bedeutet, Gefährdungen zu vermeiden statt mit deren Folgen umgehen zu müssen.

Realisierung einer LMRA

Schritt 1:
Neben den Zielen sollte u.a. festgelegt werden, für welche Tätigkeiten und ggf. welche Partnerfirmen eine LMRA durchzuführen ist, wie sie angestoßen werden soll (z. B. Integration in die Auftragsunterlagen), wer sie durchführt und wer dabei einzubeziehen ist, wie bei der Durchführung und Dokumentation vorzugehen ist und wie mit den dokumentierten LMRA umgegangen wird.

Schritt 2:
Mit einer angepassten Vorlage (Checkliste, Formblatt oder Karte) muss die LMRA durch die Akteure vor Ort einfach, einheitlich und in kurzer Zeit durchführbar und dokumentierbar sein.

Schritt 3:
Die Einweisung der durchführenden Akteure kann z. B. durch eine Schulung oder LMRA-Merkblätter erfolgen.

Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sollte die Last Minute Risk Analysis regelmäßig auf ihre Praktikabilität und Wirksamkeit hin überprüft werden. Das Gilt im Übrigen gleichermaßen für alle Bausteine im Rahmen eines Arbeitsschutz-Management-Systems.

Haben Sie Fragen? Wünschen Sie Beratung? – Rufen Sie uns an! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

2020-09-01T15:58:49+02:0021.08.2017|News|
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